Jede Wäscherei trägt eine hohe Verantwortung gegenüber ihren Kunden bzw. Patienten, denn nur hygienisch einwandfreie Wäsche darf in Umlauf gebracht werden. Somit ergibt sich zwangsläufig die Notwendigkeit zur Hygieneprüfung der eingesetzten Maschinen und Anschlüsse. Ein jährlicher Wirksamkeitsnachweis der Desinfektionsleistung des Waschprozesses von infektionsverdächtiger Wäsche fordern aus diesem Anlass Richtlinien sowie Vorgaben von RKI (Robert Koch Institut) sowie dem VAH (Verbund für Angewandte Hygiene).