Electrolux Professional Österreich verweist darauf, dass die COVID-19 Investitionsprämie, die das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaft (BMDW) beschlossen hat, allen seinen Kunden die Chance eröffnet, beim Kauf von Küchen- bzw. Wäschereitechnik einen Zuschuss von 14 Prozent zu erhalten.
Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaft (BMDW) hat in Zeiten von COVID-19 ein Förderungsprogramm beschlossen, das für das wirtschaftliche Wachstum und für die Beschäftigung in Österreich Impulse geben soll. Im Bereich von „Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit“ werden nicht nur 7 Prozent, sondern 14 Prozent zu Neuanschaffungen zugeschossen. Der Zuschuss muss nicht rückerstattet werden.
Günter Sekanina, Vertriebsleiter von Electrolux Professional Österreich, sieht in dem Förderprogramm eine Chance für Kunden und Unternehmen aus den Bereichen der Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung bis zu Seniorenheimen, Pensionen und Hotels, ihre Technik zu erneuern: „Unter das Kriterium Ökologisierung fallen Investitionen in Anlagen, die mindestens 10 Prozent Energie gegenüber der Bestandsanlage einsparen. Dieses Kriterium erfüllen alle unsere neuen innovativen Geräte für die Wäschereien und Küchen – egal ob in Restaurants oder Gemeinschaftsverpflegung, bei Gebäudereinigern oder Friseuren, in Pensionen, Hotels oder Seniorenheimen. Unsere Mitarbeiter helfen gerne bei der Auswahl der richtigen Geräte.“
Electrolux Professional bietet für die genannten Bereiche die neue Generation von Wäschereitechnik Line 6000 – vom Frontlader bis zur Hygienewaschmaschine und den Trocknern für Inhouse-Wäschereien. Auch die Moppwaschmaschinen und die semiprofessionellen Waschmaschinen-Reihe MyPro inklusive Mangeln erfüllen die Öko-Kriterien. Im Küchentechniksegment sind es die SkyLine Heißluftdämpfer, Kühlschränke und Schockfroster über die Druckgarbraisièren bis zum Hochleistungsgrill von Electrolux Professional SpeeDelight. Die außergewöhnlichen Einsparungen von Wasser und Energie bei den Electrolux Professional Spülmaschinen bringen noch einen zusätzlichen Vorteil mit: Sie spülen mit 95 Grad heißem Wasser nach und genügen damit ebenfalls höchsten hygienischen Anforderungen.
Die Zuschussprämie kann ab sofort bis Ende Februar 2021 beantragt werden. Mit den Investitionen darf nicht vor dem 1. August 2020 begonnen worden sein. Abgewickelt wird das Förderprogramm von der Austria Wirtschaftsservice GmbH, die auch dabei hilft, die Formalitäten bei der Beantragung zu erfüllen:
https://www.aws.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Sonstiges/aws_Investitonspraemie_-_Ueberblick.pdf
Link zum Beschluss: https://www.aws.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Richtlinie/aws_Investitionspraemie_RL.pdf